29.12.2009
Ein Experte als Vorsitzender in der Verhandlung eines Bestechungsfalls: "Der Kläger hat dem Gericht einen Scheck, lautend auf 10,000 Euro, übersandt. Die beklagte Partei hingegen hat dem Gericht einen Scheck, lautend auf 15,000 Euro, übersandt. Das Gericht hat dem Beklagten den Betrag von 5,000 Euro bereits zurückgeschickt und wird nun in beschworener Unbefangenheit die beiden Parteien anhören und sein Urteil fällen."
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