Zu bearbeiten ist die Klage gegen einen Hersteller von Rasiermessern wegen mißverständlicher Formulierung der Pflegeanleitung. Dort heißt es: "Wenn Ihr Messer stumpf geworden ist, können Sie es am Riemen schleifen." Als Beweisstück liegt bei der abgeschnittene Penis des Klägers in Formalin.
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