29.01.2009

Zu bearbeiten ist die Klage gegen einen Hersteller von Rasiermessern wegen mißverständlicher Formulierung der Pflegeanleitung. Dort heißt es: "Wenn Ihr Messer stumpf geworden ist, können Sie es am Riemen schleifen." Als Beweisstück liegt bei der abgeschnittene Penis des Klägers in Formalin.

Keine Kommentare: